Künstlerinnen
Für die Aufnahme als Künstlerin ist in allen Sparten im Regelfall ein Hochschulabschluss oder eine Fachausbildung erforderlich. Jedoch können sich auch Autodidaktinnen für die Aufnahme bewerben. Es ist eine qualifizierte künstlerische Praxis nachzuweisen, sowie eine professionelle Ausstellungs- oder Publikationstätigkeit. Eine Jury der jeweiligen Fachsparte entscheidet über die Aufnahme.
Für Ihre Bewerbung bitten wir Sie uns ein PDF-Dokument mit max. 10 Mb Größe per E-Mail zu schicken. Das Dokument sollte 8 bis 12 Abbildungen aktueller Arbeiten, gegebenenfalls Links zu max. 3 aktuellen Videoarbeiten, ein Statement zu Ihrer künstlerischen Arbeit, Vita des künstlerischen Werdegangs sowie den ausgefüllten Aufnahmeantrag enthalten. Die Jury tagt zwei Mal jährlich, Annahmeschluss ist jeweils der 31. März und 30. September eines jeden Jahres.
Aus organisatorischen Gründen können Bewerbungen in einer anderen Form nicht berücksichtigt werden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Geschäftstelle gerne zur Verfügung.
Für Ihre Bewerbung zur Fachgruppe Angewandte Kunst senden Sie bitte - möglichst im PDF-Format - Ihre Vita/künstlerischen Werdegang, ein Statement zu Ihrer Arbeit, 8 bis 12 Fotos Ihrer aktuellen Arbeiten und den ausgefüllten Aufnahmeantrag per E-Mail zu.
Die Bewerbungen müssen bis 31. März des jeweiligen Jahres bei der Geschäftsstelle der GEDOK eingegangen sein.
Die Aufnahmejury tagt einmal jährlich; sie besteht aus der Fachbeirätin, ihrer Stellvertreterin und mind. 3 weiteren Jurorinnen aus den Fachsparten der angewandten Kunst, jeweils entsprechend den bewerbenden Gewerken.
Über den Jurytermin werden Sie rechtzeitig informiert. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Bitte senden Sie uns den Aufnahmeantrag per E-Mail zu. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie, welche Unterlagen der Jury des gewählten Fachbereichs einzureichen sind.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.