Für die Aufnahme als Künstlerin ist in allen Sparten im Regelfall ein Hochschulabschluss oder eine Fachausbildung erforderlich. Jedoch können sich auch Autodidaktinnen für die Aufnahme bewerben. Es ist eine qualifizierte künstlerische Praxis nachzuweisen, sowie eine professionelle Ausstellungs- oder Publikationstätigkeit. Eine Jury der jeweiligen Fachsparte entscheidet über die Aufnahme.

Hier können Sie den Aufnahmeantrag der GEDOK München e.V. herunterladen.

Bildende Kunst:
Für Ihre Bewerbung bitten wir Sie uns ein PDF-Dokument mit 8 bis 12 Abbildungen aktueller Arbeiten, ein Statement zu Ihrer künstlerischen Arbeit, Vita des künstlerischen Werdegangs sowie den ausgefüllten Aufnahmeantrag an die Geschäftsstelle per E-Mail zu schicken. Die Jury tagt zwei Mal jährlich, Annahmeschluss ist jeweils der 31. März und 30. September eines jeden Jahres.

Bitte senden Sie uns keine Mappen zu. Sie können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.


Angewandte Kunst:
Für Ihre Bewerbung bitten wir Sie uns ein PDF-Dokument mit 8 bis 12 Abbildungen aktueller Arbeiten, ein Statement zu Ihrer künstlerischen Arbeit, Vita des künstlerischen Werdegangs sowie den ausgefüllten Aufnahmeantrag an die Geschäftsstelle per E-Mail zu schicken. Die Jury tagt einmal jährlich, sie besteht aus der Fachbeirätin, ihrer Stellvertreterin und mind. drei Jurorinnen aus der Sparte Angewandte Kunst, entsprechend der bewerbenden Gewerke.

Bitte senden Sie uns keine Originale zu. Sie können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Geschäftstelle GEDOKmuc gerne zur Verfügung.


Musik und Literatur:
Bitte senden Sie uns den Aufnahmeantrag per E-Mail zu. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie, welche Unterlagen der Jury des gewählten Fachbereichs einzureichen sind.

Künstlerinnen

Für die Aufnahme als Künstlerin ist in allen Sparten im Regelfall ein Hochschulabschluss oder eine Fachausbildung erforderlich. Jedoch können sich auch Autodidaktinnen für die Aufnahme bewerben. Es ist eine qualifizierte künstlerische Praxis nachzuweisen, sowie eine professionelle Ausstellungs- oder Publikationstätigkeit. Eine Jury der jeweiligen Fachsparte entscheidet über die Aufnahme.

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